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Wie beeinflusst der Lebensstil Ihre Lebenserwartung? Die eigenen Finanzen sollten sortiert werden? Ich werde nicht berufsunfähig, oder etwa doch? Was bleibt bei Rentenbezug wirklich im Portemonnaie? Ja, das sind Fragen über Fragen, die einem da durch den Kopf gehen. Wir geben Ihnen die Antworten.

Mit der freundlichen Unterstützung der DIA (Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH) und der Online-Rechner geben wir Ihnen eine grobe Orientierung rund ums Thema Rente und Altersvorsorge. Über den Rentenschätzer, dem Lebenswartungsrechner oder dem Rechner für das Berufsunfähigkeitsrisiko, bietet sich so für Sie ein kinderleicht zu bedienendes Tool zur unverbindlichen Ersteinschätzung Ihrer Situation. Eine genaue und individuelle Berechnung, passend zu Ihnen und bedarfsgerecht, ersetzten diese Tools natürlich nicht – hierfür nehmen wir uns aber gerne für Sie Zeit, sprechen Sie uns an. Ihr VOFINEX Team.

Gesetzliche Rentenversicherung – was ist das?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und gliedert sich neben den gesetzlichen Zweigen der Kranken-, Pflege-, Unfall-, und Arbeitslosenversicherung ein. Es besteht grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht, wobei ein Teil des Einkommens abgezogen wird. Ausnahmen treffen für Selbstständige und Beamte zu, welche diese Pflicht nicht betrifft.

Die Rentenversicherung – ein Blick in die Vergangenheit

Der Reichskanzler Otto von Bismarck verlas am 17.11.1881 die „Kaiserliche Botschaft“. Es war an der Zeit einen Schutz für Arbeiter zu bieten der für den Fall von Krankheit, Unfall, Invalidität und zur Versorgung im Alter dient. Diese erste staatliche Sozialgesetzgebung sah diese Gesetze nun vor.

Die Geburtsstunde unserer heutigen Gesetzlichen Rentenversicherung wurde im Jahre 1889 mit dem Invaliditäts- und Alterssicherungsgesetz somit in Kraft gesetzt.  Nur kurze Zeit später kamen 1911 das Versicherungsgesetz für Angestellte und im Jahr 1923 das Reichsknappschaftsgesetz für die Rentenversicherung der Arbeiter im Bergbau hinzu.

Rentenreform 1957

Die Gesetzliche Rentenversicherung unterzog sich im Jahr 1957 eine umfangreiche Rentenreform. Ab diesem Zeitpunkt wurden die Renten dynamisch an die Lohnentwicklung angepasst. Man wollte damit einen gleichbleibenden Lebensstandard im Alter ermöglichen.

Die Finanzierung der Rentenreform wurde hierbei radikal verändert und es wurde durch den damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer eine erste Version des Umlageverfahrens eingeführt. Die Folge – es wird kein Kapital mehr für die Renten aufgebaut.

Generationenvertrag

Der Generationenvertrag entstand damit auch aus dem Umlageverfahren.

Dem zu Grunde liegenden Konzept von Wilfried Schreiber, der vorsah, dass die Erwerbstätigen (wirtschaftlich Aktiven) jeweils die Rentner (wirtschaftlich Inaktiven) finanzieren. Dadurch bauen sich die Erwerbstätigen einen Rentenanspruch auf, der ihnen dann selbst Ansprüche im Rentenalter sichert.

Die Bürger benötigten eine kompetente Beratung für ihre Altersversorgung und Vertretung in den gesamten Angelegenheiten der Sozialversicherung – u. a. aufgrund der damals schon umfangreichen Gesetzgebung. Eines der Gründe warum in diesem Jahr der Beruf des Rentenberaters eingeführt wurde.

1968  - Einführung Umlageverfahren

Zur Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung wurde 1968 unser heutiges Umlageverfahren eigeführt. An Rentner wurde eine Rente ausgezahlt, welche Arbeitnehmer durch Beiträge in die Rentenkassen finanzierten.

Das Sozialgesetzbuch – Sechstes Buch

Im Jahr 1992 wurde mit dem Sozialgesetzbuch – Sechstes Buch (SGB VI) die Gesetze der Gesetzlichen Rentenversicherungen in einem Gesetzeswerk zusammengefasst.

Die bisher größte Rentenreform

Im Jahr 2006 wurde mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz die Gesetzliche Rentenversicherung erneut reformiert. Bedingt durch die immer älter werdende Bevölkerung und zudem im Vergleich hierzu immer weniger Beitragszahler werden durch die Bundesregierung weitreichende Änderungen beschlossen, die u. a. auch das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre anhebt.

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