Barrierefreiheitserklärung

VOFINEX ist bemüht, ihre Website www.vofinex.de im Einklang mit den Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) sowie der das Gesetz konkretisierenden Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Zu diesen Rechtsvorschriften zählt insbesondere die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Das BFSG und die BFSGV treten am 28. Juni 2025 in Kraft.

VOFINEX ist als unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzberater tätig und bietet umfassende Beratungs- und Vermittlungsleistungen in den Bereichen Versicherungen, Vorsorge und Finanzen an. Unser Ziel ist es, Kund:innen einen klaren, transparenten und leicht zugänglichen Zugang zu Informationen und Beratungsangeboten zu ermöglichen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine verständliche Darstellung unserer Leistungen und eine barrierefreie Nutzung unserer Website.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.vofinex.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.vofinex.de erfüllt weitestgehend die wesentlichen Vorgaben der WCAG 2.2 (Konformitätsstufe AA) sowie die in der BFSG-Verordnung formulierten technischen Anforderungen. Einige noch bestehende Barrieren sind uns bekannt und werden derzeit schrittweise behoben.

Die Zugänglichkeit der Website wurde u. a. mit folgenden Browsern getestet:
Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox und Safari.

Überprüfung der Barrierefreiheit / Audits

VOFINEX überprüft die Barrierefreiheit der Website regelmäßig. Dabei werden sowohl manuelle Prüfungen als auch automatisierte Tools eingesetzt, um mögliche Barrieren zu erkennen und zu beheben.
Zu den verwendeten Tools gehören unter anderem Lighthouse und WAVE. Die Prüfungen orientieren sich an den WCAG 2.2 Richtlinien (AA-Konformität).

Im Folgenden haben wir zusammengefasst, wie die Website in den vier zentralen Bereichen der Barrierefreiheit umgesetzt wird: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

Wahrnehmbarkeit (Sehen & Hören)

  • Gut lesbare Schriftarten mit ausreichender Größe und Abständen
  • Ausreichende Farbkontraste der meisten Texte und visuellen Elemente
  • Abbildungen verfügen über verständliche Alternativtexte (ausgenommen dekorative Elemente)
  • Videos (falls vorhanden) sollen Untertitel enthalten, die pausierbar, stoppbar und in der Geschwindigkeit anpassbar sind

Bedienbarkeit (Tastatur & Motorik)

  • Interaktive Elemente sind ausreichend groß und gut ansteuerbar
  • Navigation funktioniert auf Desktop und mobilen Endgeräten im Hoch- und Querformat
  • Nutzung der Website ist grundsätzlich per Tastatur möglich (Tab-Fokus sichtbar)

Verständlichkeit

  • Inhalte sind klar strukturiert und überwiegend in kurzen, präzisen Sätzen formuliert
  • Navigationspunkte sind einheitlich und verständlich benannt
  • Formulare enthalten gut beschriftete Eingabefelder und Fehlermeldungen

Robustheit & technische Zuverlässigkeit

  • ARIA-Rollen werden dort genutzt, wo sie die Zugänglichkeit für Screenreader verbessern
  • Es werden keine visuellen CAPTCHA-Hürden eingesetzt
  • Die Website ist so entwickelt, dass sie mit verschiedenen Assistive-Technologien kompatibel ist

Noch nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind derzeit noch in Bearbeitung:

  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit in allen Bereichen
  • Mobile Optimierung einzelner interaktiver Elemente
  • Vereinzelte HTML-Strukturfehler, die zu Problemen mit Screenreadern führen können
  • Vollständig barrierefreie PDF-Dokumente (bestehende PDFs sind nicht barrierefrei)
  • Drittanbieter-Elemente wie externe Widgets, Rechner oder Banner, auf die wir keinen vollständigen Einfluss haben

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu beheben und die Website schnellstmöglich vollständig konform zu gestalten.

Barrieren melden, Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.vofinex.de aufgefallen?
Wir freuen uns über Ihr Feedback und bemühen uns, gemeldete Barrieren schnellstmöglich zu beheben.

Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion die Barriere aufgetreten ist.

Sie können Barrieren auf folgenden Wegen melden:

Schlichtungsverfahren

Mit Inkrafttreten des BFSG können Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Abs. 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ein Schlichtungsverfahren einleiten, wenn sie der Auffassung sind, dass gegen Bestimmungen des BFSG oder der BFSGV verstoßen wurde und Produkte oder Dienstleistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind (§ 34 BFSG).

Kontaktdaten der Schlichtungsstelle der BGG:
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.11.2025 erstellt und beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Sie wird regelmäßig aktualisiert, um gesetzlichen Anforderungen und technischen Entwicklungen zu entsprechen.