Zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit, wie zum Beispiel beim Sport oder im Haushalt. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur die Arbeitszeit sowie den direkten Hin- und Rückweg zur Arbeit ab. Die private Unfallversicherung tritt in Kraft, wenn Personenschäden durch einen Unfall verursacht werden. Als Unfall wird jedes plötzlich und unfreiwillig von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis bezeichnet, welches zu einer Gesundheitsschädigung einer Person führt. Diese Definition kann teilweise erweitert werden um Fälle, in denen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung eine Verrenkung verursacht wird oder aber Muskel-, Sehnen- oder andere Bänderverletzungen auftreten. Ein Beispiel für diese ergänzende Unfalldefinition könnte das Fußballspiel sein, bei dem der Spieler ohne Einwirkung von außen und nur durch Eigenbewegung einen Muskelabriss im Bein erleidet. Die Unfallversicherung ist also eine wichtige Ergänzung im eigenen Vorsorge- und Versicherungsbedarf, ganz gleich in welchem Alter die Person ist. Anhand Ihres Jahreseinkommens bestimmen wir Ihren Kapitalbedarf für die Unfallversicherung.

Die Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung der privaten Sachversicherungen wie z.B. Haftpflichtversicherung, Rechtschutz und Wohngebäude.

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