Online-Check Patientenverfügung

Online-Check Patientenverfügung

- erstellt mit unseren Partneranwälten

Zur Erstellung von Patientenverfügungen wurde am 01. September 2009 ein neues Gesetz verabschiedet: das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz. In diesem ist festgelegt welche Inhalte eine Patientenverfügung enthalten muss, damit diese gültig ist und im rechtlichen Sinne auch anerkannt wird.
Nach Beantwortung der Fragen können Sie selbst in wenigen Minuten feststellen, ob Ihre Patientenverfügung im Notfall auch Ihren Zweck erfüllt, sowie die richtige Tragweite hat.
Diese kurze Überprüfung dient lediglich zu Ihrer Orientierung und ersetzt im Bedarfsfall nicht die Rechtsberatung durch die kooperierenden Fachanwälte.